
Ein romantischer Heiratsantrag unter dem Christbaum oder die Frage aller Fragen während des Silvesterfeuerwerks: Nach der Freude über die Verlobung und die baldige Traumhochzeit merken Paare schnell, dass so eine Hochzeit auch mit ganz schön viel Arbeit verbunden ist.
Denn frühzeitig muss sich um alles gekümmert werden: Termin finden, Hochzeitsfotograf aussuchen, Location buchen, Unterkünfte für die Gäste organisieren. Wir haben eine Liste mit wichtigen Fragen und Antworten rund um das Bürokratische zusammengestellt:
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt?
Es hängt von der Nationalität, dem Wohnort und der „Vorgeschichte" der Verlobten ab. Sind beide deutsche Staatsangehörige, volljährig, waren noch nie verheiratet und wohnen beide an dem Ort, in dem sie ihre Eheschließung anmelden wollen, reicht ein Personalausweis oder ein gültiger Reisepass.
Dazu benötigt das Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (kann man in größeren Städten teilweise sogar online bestellen) bzw. eine Geburtsurkunde aus dem Heimatland mit Übersetzung. Man benötigt zudem eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, meist des Einwohnermeldeamts. Wer nicht an seinem Wohnort, sondern an einem anderen Ort heiraten möchte, benötigt eine erweiterte Meldebescheinigung. Diese Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Wer gemeinsame in Deutschland geborene Kinder hat, bringt zur Anmeldung der Eheschließung deren beglaubigte Geburtenregisterausdrucke mit.
In gewissen Konstellationen benötigt man weitere Dokumente. Deshalb empfiehlt zum Beispiel das Standesamt Herford eine persönliche Beratung bei folgenden Fällen: Eine/r der Eheschließenden war schon ein- oder mehrmals verheiratet, hat minderjährige Kinder, besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist nicht im Bundesgebiet geboren, ist Asylberechtigter/ausländischer Flüchtling, ist Vertriebener oder Spätaussiedler, ist im Ausland geschieden worden, ist minderjährig.
Wer trägt in der Ehe welchen Namen?
Heute ist beim Thema Ehenamen eigentlich fast alles möglich. Jeder kann in der Ehe seinen Namen weiterführen, beide Ehepartner können einen gemeinsamen Namen (egal ob der Name des Mannes oder der Frau) tragen, ein Doppelname geht sowohl für Mann und Frau (die Reihenfolge kann man dabei selbst auswählen).
Es muss lediglich ein Ehename (der des Mannes oder der Frau) bestimmt werden, der unwiderruflich ist, solange die Ehe besteht. Entscheidet sich eine Frau also für einen Doppelnamen, kann sie im Laufe der Ehe zwar ihren Mädchennamen „ablegen", den Ehenamen bekommt sie aber während der Ehe nicht mehr los. Die Ausnahme: Sie kann psychische Probleme im Zusammenhang mit dem Tragen des neuen Namens nachweisen. Den Ehenamen bekommen auch die in der Ehe geborenen, gemeinsamen Kinder.
Was allerdings nicht geht, ist ein gemeinsamer Doppelname. Nur einer der Partner kann einen Doppelnamen tragen. Auch Dreifachnamen, also Schwarz-Weiß-Müller, sind nicht möglich. Ausnahmen bestehen bei Familiennamen, die aus mehreren Wörtern bestehen, zum Beispiel "Auf der Heyde", woraus "Müller auf der Heyde" werden kann.
Fun Fact: Tragen Sie den gleichen Nachnamen, können Sie daraus keinen Doppelnamen machen. Meier-Meier ist also nicht möglich.
Wann muss ich die Eheschließung beim Standesamt anmelden?
Das variiert stark von Standesamt zu Standesamt. Frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin kann man sich jedoch bei den meisten Ämtern anmelden. In manchen Standesämtern, zum Beispiel in Paderborn, kann man einen Termin im Traukalender der Stadt "vorreservieren" lassen, die endgültige Zusage erteilt das Amt aber erst sechs Monate vorher.
Am besten erkundigt man sich zeitnah telefonisch oder persönlich beim zuständigen Standesamt. Denn auch die Tage, an denen Eheschließungen angeboten werden, variieren stark.
In Gütersloh finden Eheschließungen beispielsweise Donnerstagvormittag, Freitagvormittag und –nachmittag sowie jeweils am ersten und dritten Samstag im Monat statt. In Herford werden ein Mal im Monat Trauung am Samstag angeboten. Die Termine finden sich auf der Webseite der Stadt. Auch Paderborn hat die möglichen Termine aufgelistet.
Was kostet eine Eheschließung?
Auch das hängt von dem zuständigen Standesamt ab. In Gütersloh werden für eine standesamtliche Trauung mindestens 80 Euro berechnet. Zusätzliche Kosten fallen an, wenn einer der Ehepartner keinen deutschen Pass hat und somit besonders zu beachtende ausländische Vorschriften vorliegen. Außerdem werden für die Trauungen am Freitagnachmittag und Samstag 66 Euro berechnet.
In Paderborn kostet eine Eheschließung zwischen Ehepartnern mit deutschem Pass 45 Euro, 10 Euro kommen aber für die Ausstellung von Urkunden hinzu.
Die meisten Kommunen lassen sich außerdem Trauungen an besonderen Orten, etwa im Schloß Neuhaus, in der Schüco Arena oder auf der Sparrenburg extra bezahlen. Auch bei den Samstagsterminen fallen in den meisten Fällen zusätzliche Kosten an.
Brauche ich einen Trauzeugen?
Sie sind bei der standesamtlichen Trauung nicht mehr erforderlich. Es können jedoch zwei Trauzeugen angemeldet werden. Es reicht aus, diese Trauzeugen bei der Trauung zu benennen. Sie müssen volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Entscheidet sich ein Paar für Trauzeugen, unterschreiben diese auch traditionell das Traudokument. Die Trauzeugen übernehmen heute eher organisatorische Aufgaben rund um die Hochzeit, beraten die Braut etwa beim Kleidkauf, unterstützen bei der Vorbereitung der Feier oder kümmern sich um den Junggesellenabschied.
Welche Papiere muss ich bei einem Namenswechsel umschreiben?
Die gute Nachricht: Was Sie bei einem Namenswechsel nicht umschreiben müssen, ist ihr Führerschein. Einen neuen Führerschein mit neuem Namen können sie allerdings optional beantragen. Sonst gibt es allerdings einige Papiere umzuschreiben, was auch mit nicht zu verachtenden Kosten verbunden ist. Der Kfz-Schein, sofern Sie Halter eines Fahrzeugs sind; der Personalausweis und Reisepass natürlich. Ihren Namenswechsel sowie ihre Heirat und die neue Lohnsteuerklasse sollten sie zudem dem Finanzamt melden.
Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um eine ausreichende Anzahl beglaubigter Heiratsurkunden, denn einigen Anlaufstellen reicht eine Kopie, andere verlangen ein Original.
Zudem sollte man einen Namenswechsel bei der Bank (neue EC- und Kraditkarte beantragen), der Versicherung, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber melden. Wichtig ist der neue Name auch für Verträge wie Handy, Gas oder Strom. Für den privaten Gebrauch ist auch über eine Änderung der E-Mail-Adresse sowie bei Online-Shops wie Amazon oder ebay nachzudenken. Achten Sie auch auf Kleinigkeiten wie das Klingelschild, der Briefkasten oder das Türschild im Büro.