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Vermögensübertragung auf die nächste Generation steuerlich geschickt gestalten

Das Steuerrecht bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, um das erwirtschaftete Vermögen möglichst unvermindert auf die nachfolgende(n) Generation(en) zu übertragen. | © Canva

26.08.2022 | 07.11.2022, 10:23

In den meisten Familien ist es ein bedeutendes Ziel, das von der älteren Generation erwirtschaftete Vermögen möglichst unvermindert auf die nachfolgende(n) Generation(en) zu übertragen. Insbesondere vielen kleinen und mittelständischen Unternehmern ist es wichtig, dass ihr Lebenswerk in der Familie, meist von den Kindern, fortgeführt wird. Selbst wenn gleichzeitig, in welcher Form auch immer, die Altersvorsorge der „Senioren" gesichert werden soll, erfolgt die Übertragung von Vermögen auf die jüngere Generation oft - zumindest teilweise - in Form einer Schenkung, denn nur selten sind der Wert des zu übertragenen Vermögens und die dafür von dem Übernehmer an den Übergeber zu leistenden Zahlungen nach wirtschaftlichen Aspekten gegeneinander abgewogen.

Gestaltungspotenzial nutzen

Das Steuerrecht bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, dem vorstehend genannten Wunsch nach einer unverminderten Übertragung gerecht zu werden. Das solche gestalterischen Überlegungen bereits im Kleinen anfangen, zeigt der folgende, kurz skizzierte Fall:

Dirk Jostes ist Steuerberater und Fachberater für die Unternehmensnachfolge. - © HRP
Dirk Jostes ist Steuerberater und Fachberater für die Unternehmensnachfolge. | © HRP

Ein im Privatvermögen der Eltern befindliches Grundstück soll veräußert werden, um den Veräußerungserlös anschließend den Kindern zukommen zu lassen. Ist ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, unterliegt dieser bei den Eltern häufig einer hohen steuerlichen Belastung. Übertragen die Eltern das Grundstück hingegen vor dem Verkauf auf die Kinder und diese veräußern es im Anschluss, wird der gleiche Veräußerungsgewinn bei den Kindern mitunter einer deutlich geringeren steuerlichen Belastung unterworfen. In einem jüngst vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall konnte dadurch die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuerlast um rund EUR 14.000,00 vermindert werden. Damit diese Gestaltung steuerlich anerkannt wird, sind im Übertragungsvertrag einige Voraussetzungen zu beachten, z.B. eine freie Verfügbarkeit der Kinder über das Grundstück nach der Schenkung.

Unternehmensbilanzwerte optimieren

Besteht das zu übertragende Vermögen (auch) aus einem Unternehmen, gleich ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft, ist es zwar grundsätzlich möglich, unter Ausnutzung der schenkungsteuerlichen Regelungen diese Übertragung zu 100 % von der Schenkungsteuer zu befreien, doch sind die dafür im Vorfeld der Übertragung notwendigen Gestaltungen mitunter deutlich diffiziler.

Entscheidend ist neben dem Wert des Unternehmensvermögens seine Zusammensetzung: Sind beispielsweise Betriebsgrundstücke vorhanden, sind diese Grundstücke aufmerksam bei den weiteren Planungen zu betrachten. Daneben sind fremdvermietete Grundstücke, Wertpapiere, ein hoher Bestand an liquiden Mitteln oder Forderungen schenkungsteuerlich nicht begünstigt. Dieses sogenannte Verwaltungsvermögen wird im Rahmen der Übertragung des Unternehmens gesondert ermittelt und grundsätzlich vollumfänglich der Besteuerung unterworfen. Macht der Wert des Verwaltungsvermögens sogar mehr als 90% des Unternehmensvermögens aus, wird das gesamte Unternehmensvermögen der Schenkungsteuer unterworfen. Die vorhandenen Freibeträge gegenüber den Kindern in Höhe von EUR 400.000,00 je Elternteil reichen dann oft nicht aus und es kommt zu einer nicht selten hohen Belastung mit Schenkungsteuer.

André Schetzke ist Rechtsanwalt bei HRP. - © HRP
André Schetzke ist Rechtsanwalt bei HRP. | © HRP

Durch eine geschickte Gestaltung lassen sich die vorstehenden Belastungen hingegen vermeiden. Werden beispielsweise vor der Übertragung des Unternehmens Wertpapiere in liquide Mittel umgewandelt, oder werden vorhandene Forderungen, insbesondere gegenüber nahestehenden Personen oder Unternehmen, vor der Übertragung beglichen, lassen sich schenkungsteuerliche Belastungen häufig vermeiden. Des Weiteren kann es sich anbieten, dem Übergeber ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen (Unternehmens)Vermögen oder eine vom Übernehmer zu zahlende monatliche Versorgungsleistung einzuräumen, was den Wert der Schenkung und damit die steuerliche Belastung – im besten Fall bis auf Null – vermindert.

Verträge rechtssicher gestalten

Neben den steuerlichen Regelungen gilt es insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensvermögen auch die gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Blick zu haben. Hier sind die Regelungen in den Gesellschaftsverträgen mit den persönlichen Vorstellungen der älteren und jüngeren Generationen abzustimmen und es ist gleichzeitig darauf zu achten, dass sowohl die Handlungsfähigkeit des Unternehmens aufrechterhalten als auch die Versorgung des Übergebers gesichert bleibt. Darüber hinaus sind bereits bestehende testamentarische Verfügungen zu überprüfen und gegebenenfalls im Einklang mit den gesellschaftlichen Regelungen neu zu gestalten.

Insgesamt gilt es bei der Übertragung von Vermögen im familiären Umfeld zahlreiche steuerliche Feinheiten und Fallstricke im Blick zu behalten. Um die steuerrechtlich gegebenen Möglichkeiten der Minimierung oder gar Vermeidung einer Belastung in Abstimmung mit der Lebens- und Vermögensplanung der Beteiligten auszunutzen, ist es ratsam, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dafür notwendige Verträge, inklusive Testament, sollten zudem rechtssicher ausgestaltet sein, damit das Gesamtkonzept der Finanzverwaltung hinterher keine Angriffspunkte bietet. Aus diesem Grund arbeiten bei uns Fachberater für Unternehmensnachfolge und Rechtsanwälte stets eng zusammen, wenn die Übertragung von Unternehmensvermögen gestaltet werden soll.

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