
für Kentsch | © ARMINIA
Bielefeld (dr). Im Prozess um die Gehaltsnachzahlung für Arminia Bielefelds ehemaligen Finanz-Geschäftsführer Roland Kentsch ist ein Urteil gefallen. Die von den DSC-Verantwortlichen ausgesprochene Kündigung des laufenden Vertrags zum 1. März 2010 ist rechtskräftig. Die Summe der Gehaltsnachzahlung liegt dazu weit unter dem von Kentsch geforderten Betrag.