Bielefeld. Verteidiger Mike van der Hoorn wird nach seiner Leihe zum FC Utrecht nicht zu Arminia Bielefeld zurückkehren. Der Niederländer hat zwar einen bis Juni 2023 gültigen Vertrag in Bielefeld, nun soll aber laut Informationen des "Kicker" die zwischen den Vereinen vereinbarte Kaufpflicht für den Spieler greifen. Welche Summe die Bielefelder dafür aus den Niederlanden noch bekommen, ist nicht bekannt. Bei Utrecht soll van der Hoorn dem Vernehmen nach einen Vertrag bis 2024 erhalten.
Transfermarkt Arminia Bielefelds van der Hoorn bleibt nach Leihe in Utrecht
Der Verteidiger ist bereits in der abgelaufenen Saison an den niederländischen Erstligisten ausgeliehen gewesen. Nun greift die Kaufpflicht.

23.05.2022 | Stand 24.05.2022, 16:09 Uhr






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