Was für welche Jahrgänge gilt

Diese Fristen gelten beim Führerschein-Umtausch – hier ist er in OWL möglich

Nachdem zunächst Papierführerscheine dran waren, läuft jetzt die Umtauschfrist für alle 1999 bis 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine. Wir zeigen alle Fristen, die Umtausch-Orte in OWL und mögliche Konsequenzen im Überblick.

Diesen rosa Papierführerschein sollten Sie nur noch als Andenken haben - als Dokument ist er ungültig und Sie hätten schon längst einen neuen beantragen müssen. | © Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn

02.12.2025 | 02.12.2025, 17:07

Sie haben noch einen Führerschein aus Papier? Dann sollten Sie schnell zum Amt, denn als Dokument ist er schon längst ungültig. Aber auch wenn Sie schon einen Führerschein als Chipkarte haben, lohnt sich ein Blick auf das Dokument. Denn im kommenden Jahr läuft eine Frist ab und wer mit ungültigem Führerschein unterwegs ist, muss zahlen. Wir erklären, wann welche Frist abläuft und welche Konsequenzen drohen.

Zunächst muss man wissen: In Bezug auf den Führerschein läuft eine wichtige Frist am 19. Januar 2026 ab. Bis dahin müssen alle Kartenführerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, in neue Dokumente umgetauscht worden sein.

Der Hintergrund ist: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben. Alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen deshalb umgetauscht werden - und zwar verpflichtend. Der Umtausch erfolgt schon seit einigen Jahren in Wellen. Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente.

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Noch ein Papierführerschein? Sie haben alle Fristen verpasst

Alte Lappen ausrangiert: Führerscheine in der EU müssen nach gestaffelten Fristen umgetauscht werden. - © Wolfram Kastl/dpa/dpa-tmn
Alte Lappen ausrangiert: Führerscheine in der EU müssen nach gestaffelten Fristen umgetauscht werden. | © Wolfram Kastl/dpa/dpa-tmn

Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann haben Sie die letzte Umtauschfrist schon lange gerissen. Diese waren nach Geburtsjahrgängen der Inhaber gestaffelt. Die letzte Staffel nach Jahrgängen ab 1953 mit solchen Papierdokumenten lief am 19. Januar 2025 ab - bis dahin waren als Letzte alle ab Jahrgang 1971 oder jünger mit diesen Dokumenten dran.

Betroffen davon waren alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Bedeutet: Wer noch so ein Exemplar hat, sollte schleunigst einen Termin beim Amt machen, um nun endlich das neue Dokument zu bekommen.

Welche Konsequenzen drohen mit ungültigem Dokument?

Wer kein gültiges Führerscheindokument hat, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt erhalten.

Und auch im Ausland könnte man Probleme bekommen, wenn man nach dem Verstreichen der Umtauschfrist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, so der ADAC. Speziell beim Anmieten eines Mietwagens kann es demnach Schwierigkeiten geben.

Senioren können sich in der Regel viel länger Zeit lassen

Aber bevor Sie nun einen Termin buchen - eine wichtige Ausnahme gibt es noch: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss sein Führerscheindokument erst bis zum 19. Januar 2033 getauscht haben. Und zwar ganz egal, ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig von dessen Ausstellungsdatum.

Die Fristen für ab 1999 ausgestellte Führerscheine im Überblick

Bei den alten Kartenführerscheinen, die als Nächste fällig werden, ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist Anfang 2026. Das sind die Umtauschfristen für die Kartenführerscheine (zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt) im Überblick:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Tipp: Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.

Nur Verwaltungsakt - keine neue Prüfung

Ganz wichtig: Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung eine „rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ - die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch erneute Fahrprüfungen verbunden.

Wie und wo tausche ich den Führerschein in OWL um?

Das Straßenverkehrsamt im Kreis Herford: Hier können Führerscheine umgetauscht werden, um die Fristen für den neuen EU-Führerschein einzuhalten. - © Björn Kenter
Das Straßenverkehrsamt im Kreis Herford: Hier können Führerscheine umgetauscht werden, um die Fristen für den neuen EU-Führerschein einzuhalten. | © Björn Kenter

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin, weswegen man es nicht auf den letzten Drücker versuchen sollte, wenn man seine Frist wahren will.

🚗 Führerscheinstelle im Ordnungsamt Bielefeld

📍Ravensberger Park 5, 33607 Bielefeld

Die Antragstellung ist nach vorheriger Terminvereinbarung weiterhin in der Fahrerlaubnisbehörde bzw. in den Bürgerberatungen möglich.

🚗Führerscheinstelle Kreis Gütersloh

📍2.2.3 Führerscheinstelle, 33324 Gütersloh

Der Antrag auf Umtausch kann postalisch bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh eingereicht werden oder in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden vor Ort beantragt werden.

🚗Straßenverkehrsamt Kreis Herford

📍 Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern

Der Führerschein kann im Bürgerbüro des Wohnortes oder in der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern umgetauscht werden.

🚗 Führerscheinstelle Kreis Paderborn

📍 An der Talle 7, 33102 Paderborn

Der Antrag zum Umtausch des Führerscheins kann bequem und kontaktlos von zu Hause aus gestellt werden. Eine Vorsprache im Straßenverkehrsamt ist nicht notwendig.

🚗 Führerscheinstelle Kreis Höxter

📍 Moltkestraße 12, 37671 Höxter

Ein persönlicher Besuch ist nicht zwingend erforderlich: Es gibt auch die Möglichkeit, sich das Formular für die Antragstellung herunterzuladen und ausgefüllt per Post an die Führerscheinstelle des Kreises Höxter zu schicken.

🚗 Straßenverkehrsamt Minden

📍 Portastraße 21, 32423 Minden

Anträge können bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder im Straßenverkehrsamt Minden gestellt werden.

Was ist für den Umtausch erforderlich?

  • Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)
  • ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
  • alter Führerschein im Original
  • Im Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.

Wie lange dauert es und was kostet der Umtausch?

Der alte Papierführerschein und der neue Scheckkartenführerschein: Bis 2033 müssen alle umgetauscht werden, um EU-Standards zu erfüllen. - © Oliver Krato
Der alte Papierführerschein und der neue Scheckkartenführerschein: Bis 2033 müssen alle umgetauscht werden, um EU-Standards zu erfüllen. | © Oliver Krato

Die Bearbeitungsdauer, bis der neue Führerschein da ist, schätzt der ACE auf etwa vier bis sechs Wochen. Wenn dem jeweiligen Amt sehr viele Anträge vorliegen, kann sich die Dauer verlängern.

Für den Umtausch fallen rund 25 Euro Gebühren an. Etwaige Versandkosten für die Zustellung können dazukommen. Auch das Geld für das aktuelle Passfoto ist einzukalkulieren.

Auf die Fahrerlaubnisklassen achten

Beim Erhalt des neuen Dokuments gilt es, zu prüfen: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen richtig übertragen worden? Denn: Bei der Umstellung vom alten auf das neue Dokument werden alte Fahrerlaubnisklassen - etwa Klasse 3 für Pkw oder Klasse 1 für Motorräder - auf die aktuellen umgestellt.

Dabei gilt ein Bestandsschutz. So darf man etwa mit dem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 viel mehr Fahrzeuge fahren als solche mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die der heutige Schein der Pkw-Klasse B erlaubt. Die alten Berechtigungen werden daher in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen, die etwa Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angeben können.

Der neue Schein muss regelmäßig umgetauscht werden

Neu beim neuen Führerschein ist: Er hat ein Ablaufdatum. Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre gültig. Sie müssen also wie Reisepässe oder Personalausweise regelmäßig erneuert werden.

Bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gilt das schon. Sie entsprechen bereits den gültigen Standards und müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit nicht umgetauscht werden.

Kann man den alten Führerschein als Erinnerung behalten?

Das geht. Wer möchte, kann ihn nach dem Umtausch wieder mit nach Hause nehmen – er wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht.