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Im Streit um die Nutzung von E-Scootern haben die großen Anbieter das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht angerufen. - © Rolf Vennenbernd
Im Streit um die Nutzung von E-Scootern haben die großen Anbieter das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht angerufen. | © Rolf Vennenbernd

Willkür bei den Gebühren? Streit um E-Scooter: Anbieter ziehen vor NRW-Oberverwaltungsgericht

Die Städte erlauben den Betrieb oft nur noch mit Sondernutzungskonzepten. Die Stadt Köln zum Beispiel hatte im Sommer 2022 entschieden, dass die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen.

06.03.2023 | Stand 06.03.2023, 08:22 Uhr

Münster (dpa). Im Streit um die Nutzung von E-Scootern haben die großen Anbieter das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht angerufen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Januar 2023 vier Klagen der Firmen VOI-Technology Germany GmbH, Bolt, TIER und Lime Bike abgewiesen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber Berufung beim OVG in Münster zugelassen. „Wann der 11. Senat darüber entscheiden wird, steht noch nicht fest“, sagte eine Sprecherin des Gerichts der Nachrichtenagentur dpa.

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