0
Auch nach dem Wegfall der allgemeinen Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen können Betreiber von Arztpraxen gegenteilige Anordnungen treffen . - © Daniel Karmann
Auch nach dem Wegfall der allgemeinen Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen können Betreiber von Arztpraxen gegenteilige Anordnungen treffen . | © Daniel Karmann

Gesundheit Ärzte in NRW können weiter Corona-Masken beim Personal verlangen

Beschäftigte im Gesundheitswesen könnten die Corona-Masken ablegen - aber sollten sie auch? Tatsächlich entscheidet das nicht der Einzelne, sondern der Arbeitgeber.

05.03.2023 | Stand 05.03.2023, 15:48 Uhr

Düsseldorf (dpa). Auch nach dem Wegfall der allgemeinen Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen können Betreiber von Arztpraxen gegenteilige Anordnungen treffen. Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf Anfrage der "Deutschen Presse-Agentur" klargestellt.

Mehr zum Thema