Düsseldorf (dpa). Auch nach dem Wegfall der allgemeinen Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen können Betreiber von Arztpraxen gegenteilige Anordnungen treffen. Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf Anfrage der "Deutschen Presse-Agentur" klargestellt.
Gesundheit Ärzte in NRW können weiter Corona-Masken beim Personal verlangen
Beschäftigte im Gesundheitswesen könnten die Corona-Masken ablegen - aber sollten sie auch? Tatsächlich entscheidet das nicht der Einzelne, sondern der Arbeitgeber.
05.03.2023 | Stand 05.03.2023, 15:48 Uhr
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