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Zu Beginn der Pandemie bleiben die Geräte lange Zeit unbenutzt. Fitnessstudios durften nicht öffnen und wurden in den Lockdown geschickt. Doch war das rechtens? - © Sina Schuldt/dpa
Zu Beginn der Pandemie bleiben die Geräte lange Zeit unbenutzt. Fitnessstudios durften nicht öffnen und wurden in den Lockdown geschickt. Doch war das rechtens? | © Sina Schuldt/dpa

Fitnessstudio aus Bielefeld NRW-OVG weist Klagen gegen ersten Corona-Lockdown 2020 ab

Wegen der Corona-Pandemie stoppte NRW im Frühjahr 2020 mit einem rigiden Lockdown das öffentliche Leben. Die Infektionen gingen in der Folge deutlich zurück, aber viele Unternehmen verloren viel Geld. Nachträgliche Klagen dagegen wies das OVG jetzt zurück.

25.08.2022 | Stand 25.08.2022, 17:27 Uhr

Münster (dpa). Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag vier Klagen gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 zurückgewiesen. Ein Fitnessstudio aus Bielefeld, ein Personal-Trainer-Studio aus Gelsenkirchen, ein Tanzhaus aus Bonn und eine Gaststätte aus Essen hatten Normenkontrollklage erhoben, weil sie laut der NRW-Coronaschutzverordnung vom Frühjahr 2020 wegen der Pandemie den Betrieb im Haus einstellen mussten und dadurch erhebliche Verluste erlitten hatten.

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