Paderborn/Bielefeld. Große Teile der Gastronomie liegen brach. Der Betrieb von Gaststätten, Kneipen oder Cafés ist laut NRW-Coronaschutzverordnung untersagt. Ausgenommen davon sind Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen. Doch was heißt das konkret, etwa für die Mensen der Hochschulen in OWL? Wir haben uns bei den Studierendenwerken in Paderborn und Bielefeld umgehört.
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