Münster (dpa). Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen müssen wegen der Corona-Pandemie im November für Freizeitsportler geschlossen bleiben. Der entsprechende Passus der neuen Corona-Schutzverordnung ist rechtens. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW am Freitag in Münster entschieden.
Lockdown Oberverwaltungsgericht: Fitnessstudios in NRW müssen geschlossen bleiben
Seit Montag ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft und damit auch ein Teil-Lockdown mit massiven Einschränkungen. Dem Oberverwaltungsgericht in Münster liegen schon 62 Eilanträge gegen einzelne Regelungen vor. Nun gibt es erste Entscheidungen.
06.11.2020 | Stand 06.11.2020, 18:11 Uhr
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