Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren - die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.
EuGH-Urteil Pauschalreisende können wegen Corona Geld zurückverlangen
Regina Wank
12.01.2023 | Stand 13.01.2023, 14:42 Uhr
12.01.2023 | Stand 13.01.2023, 14:42 Uhr

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