Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag verkündeten Urteil zu einem Fall aus München klargestellt. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, war die Klärung für die Praxis «überaus bedeutsam». Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund sprach vom richtigen Ergebnis. Es sei gut, dass das nun geregelt sei.
BGH-Urteil Eigentümergemeinschaften haben bei Mängeln weiter Klagerecht
11.11.2022 | Stand 12.11.2022, 17:34 Uhr
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