Karlsruhe - Im Dieselskandal haben betroffene Autokäufer keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Staat. Die Bundesrepublik hafte nicht für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Europarecht, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einer veröffentlichten Entscheidung klar. (Az. III ZR 87/21)
Gerichtsentscheid BGH: Bundesrepublik haftet nicht im Dieselskandal
17.03.2022 | Stand 17.03.2022, 12:38 Uhr
BGH enttäuscht Leasing-Kunden im Abgasskandal erneut

BGH-«Dieselsenat» sieht Kredit-Klausel bei Mercedes kritisch

Grünes Licht für Sammelklagen ausländischer Diesel-Käufer

VW-Abgasskandal: Kein Restschadenersatz bei Konzernmarken

Grünes Licht für Sammelklagen ausländischer Diesel-Käufer

VW-Abgasskandal: Kein Restschadenersatz bei Konzernmarken