Karlsruhe - Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden - und die Kosten abrechnen.
Bundesgerichtshof Vermieter dürfen Kabel-TV abrechnen - bis zur Änderung
18.11.2021 | Stand 18.11.2021, 12:20 Uhr
Vermieter dürfen Kabel-TV abrechnen - bis zur Gesetzesänderung

Streit vor dem BGH gegen «Nebenkostenprivileg»



BGH: Bei Geschäftsmiete im Lockdown keine Pauschallösung

Vertragsgeneratoren im Netz brauchen keine Anwaltszulassung