München - Das Modekaufhaus C&A hat im Streit um in der Corona-Krise einbehaltene Miete eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I gab am Freitag dem klagenden Vermieter einer Filiale in der Münchner Innenstadt recht. C&A soll nun die Miete für den April plus Zinsen nachzahlen.
Wegen Corona C&A muss einbehaltene Miete für April nachzahlen
12.02.2021 | Stand 12.02.2021, 14:04 Uhr
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