Bielefeld. Der Kampf der Bielefelder Einzelhandelskauffrau und Kosmetikerin Ute Twelenkamp gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer geht weiter. Ihr Anwalt Dominik Storr aus Neustadt (Bayern) teilte mit, das Oberverwaltungsgericht in Münster habe Berufung gegen die Abweisung ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden im Juni 2010 zugelassen.
Rechtsanwalt Storr soll auf dem Klageweg erreichen, dass der Beitragsbescheid für Twelenkamps Schönheitsfarm für die Jahre 2005 bis 2007 aufgehoben wird – die IHK Bielefeld hatte ihr einen Beitragsbescheid über rund 370 Euro geschickt. Gegen den Bescheid hatte Twelenkamp im Oktober 2009 Klage eingelegt mit der Begründung, sie sei nicht freiwillig Mitglied, und eine Zwangsmitgliedschaft verstoße gegen deutsches Verfassungsrecht.
Das Kammersystem habe demokratische Defizite und sei nicht verfassungsmäßig legitimiert, argumentiert Storr nun. Die Wahlen zur Vollversammlung zum Beispiel seien "eine Farce", vor allem, weil die Stimmen der Wähler (der Unternehmer) durch die Zuordnung zu Branchen und Gruppen nicht alle das gleiche Gewicht hätten. Auch seien die Aufgaben der Kammern nicht gesetzlich festgelegt: "So verliert der Gesetzgeber die Kontrolle", meint Storr.
Ein weiterer Ansatz punkt der Klägerin und ihres Anwalts sind die Rücklagen der Bielefelder Kammer, die zum Beispiel im Jahre 2007 mit 16,7 Millionen Euro fast 120 Prozent des gesamten Kammerhaushalts von 14,2 Millionen Euro betragen hätten. Diese Rücklagen seien "exorbitant hoch", findet Storr, "und somit nur schwer mit dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsprinzip zu vereinbaren". Zudem seien die Rücklagen seit Jahren bei allen Kammern "tendenziell steigend". Die "unverhältnismäßig hohen Mitgliedsbeiträge" , so Storrs Forderung, müssten also kräftig sinken.