Münster (dpa/AFP). Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben. Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist dem Urteil zufolge rechtswidrig. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Das Land kann aber nach Hinweisen des Gerichts die Schlussbescheide neu festsetzen und so überzahlte Beträge zurückfordern. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Urteil OVG hebt fehlerhafte Bescheide zu Corona-Soforthilfen auf
Weil es sehr schnell gehen musste, hatte das Land im Frühjahr 2020 Fehler gemacht. Ein Gericht hat jetzt über die Corona-Soforthilfen entschieden.
17.03.2023 | Stand 17.03.2023, 22:21 Uhr
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