Rheda-Wiedenbrück. Es sind schwere Vorwürfe gegen das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh: Durften positiv auf das Coronavirus getestete Mitarbeiter des Fleisch-Konzerns Tönnies nach nur zwei Tagen ihre Isolation wieder verlassen? Das zumindest behauptet ein namentlich nicht genannter Insider, selbst Mitarbeiter im Amt, gegenüber dem WDR. Ein anderer Behördenmitarbeiter spricht von einem "Spezialfall Tönnies", der Begriff findet sich auch im Intranet des Amtes, heißt es in dem Bericht.
Dem Insider zufolge handelt es sich um mehrere Fälle aus dem Januar 2022, als die Omikron-Variante für neue Höchstwerte bei den Infektionszahlen in Deutschland sorgte. "Es gab den Fall, dass jemand nach drei oder vier Tagen schon wieder aus der Quarantäne entlassen wurde, obwohl er einen ersten positiven PCR-Test hatte."
Der Grund: Wenn ein weiterer Test, durchgeführt nach zwei Tagen, zwar positiv blieb, aber eine geringe Viruslast anzeigte, sei die Quarantäne in mehreren Fällen aufgehoben worden. Das Verfahren sei bei geimpften und symptomlosen Infizierten zum Einsatz gekommen. Das Gesundheitsministerium NRW (MAGS) gibt an, wegen der engen Zusammenarbeit mit dem Kreis bei der Überwachung der Firma Tönnies sei es "über das Vorgehen des Kreises informiert" gewesen.
Die Kreisverwaltung bestätigt dem Bericht zufolge das beschriebene Vorgehen, dementiert aber eine "Sonderregelung Tönnies". Der Vermerk im Intranet bedeute, das in diesen Fällen meist ein Dolmetscher gebraucht werde. Der Kreis spricht von neun solcher Fälle, die Firma Tönnies sogar von 20 bis 30.
Man prüfe im Einzelfall, so das Gesundheitsamt, "ob aufgrund des Ct-Wertes und fehlender Symptome eine Restpositivität ohne Ansteckungsverdacht vorliegen könnte". So solle ausgeschlossen werden, dass Menschen, die aufgrund einer früheren Infektion noch eine hohe Viruslast haben, aber nicht mehr ansteckend seien, auch nicht als infiziert gemeldet würden.
Virologe kritisiert Vorgehen des Kreises
Grundsätzlich ist das Freitesten erst frühestens sieben Tage nach dem Positivtest möglich, ein Antigen-Schnelltest reicht mittlerweile dafür aus. Einzelfallentscheidungen können in Absprache zwischen Behörden und Medizinern aber auch abweichend getroffen werden, heißt es in den Richtlinien für die "Entisolierung" des Robert-Koch-Instituts. Infizierte müssen dann mindestens 48 Stunden lang symptomfrei gewesen sein müssen.
Ein Virologe hält das Vorgehen des Gesundheitsamtes für medizinisch fragwürdig. "Mehrere Tage nach der Erstdiagnose ist man in der Regel infektiös. Deswegen gehen solche Menschen in Isolation, damit sie keine anderen Personen anstecken", sagte Professor Ulf Dittmer, Leiter der Virologie an der Uniklinik in Essen dem WDR. Nach zwei Tagen sei es "zu früh", um Infizierte wieder arbeiten zu lassen.
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