Karlsruhe (AFP). Wer aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sein Geschäft schließen musste, kann nicht ohne weiteres die Miete für seine Ladenräume auf null reduzieren. Zu dieser Einschätzung kamen das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht Dresden in zwei verschiedenen Berufungsfällen, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Gerichtsurteile Lockdown: Einzelhändler können nicht einfach Miete aussetzen
Eine behördlich angeordnete Schließung begründet laut Gericht keinen "Sachmangel des Mietobjekts", der zu einer Reduzierung der Miete berechtigt. Eine Klägerin erzielt jedoch einen Teilerfolg.
25.02.2021 | Stand 25.02.2021, 11:35 Uhr
BGH: Bei Geschäftsmiete im Lockdown keine Pauschallösung

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