Hamburg. Die kostenpflichtige Registrierung bei einem Datingportal kann zum Traumpartner führen. Stellt man aber fest, dass es nicht der Königsweg zur Wunschbeziehung ist, dann kann es trotz eingehaltener Rücktrittsfrist teuer werden, zumindest beim Datingportal Parship. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ-HH) rät zur Einzelklage gegen den vom Portalanbieter veranschlagten Wertersatz.
Wirtschaft Verbraucherzentrale rät zu Klagen gegen Parship-Forderungen bei Vertragswiderruf
Das Berechnungsmodell des Datingportals bei Vertragswiderruf ist in der Kritik. Die Verbrauchenzentrale Hamburg empfiehlt Einzelklagen

04.02.2017 | Stand 04.02.2017, 18:33 Uhr
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