Bielefeld/Detmold. IHK-Rebellen, die sich seit Jahren gegen die Pflichtbeiträge der bundesweit 79 Industrie- und Handelskammern (IHK) wehren, sehen sich durch ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer Auffassung bestätigt. Ihr Vorwurf: Viele Kammern horten unzulässig hohes Vermögen – auf Kosten der Beitragszahler.
Wirtschaft Vermögen von Industrie- und Handelskammern am Pranger
Grundsatzurteil: Industrie- und Handelskammern müssen sich bei der Bildung von Rücklagen an strengere Regeln halten / Klagen von Rebellen auch in Lippe und Bielefeld

31.05.2016 | Stand 30.05.2016, 23:28 Uhr
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