
Bielefeld/Rheda-Wiedenbrück. Eine Anwesenheitspflicht gab es nicht, und doch erschienen beide Prozessgegner persönlich zur Urteilsverkündung im Bielefelder Landgericht. Onkel und Neffe saßen sich mit angespannter Miene gegenüber, als der Vorsitzende Richter Wolfgang Reinke das Doppelstimmrecht und damit die dominante Stellung von Clemens Tönnies kippte und den Sieg für den Kläger Robert Tönnies verkündete.