
Bielefeld (bth). Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat ihr Vorgehen bei Geisterfahrten vereinheitlicht. Wie die Neue Westfälische in der Freitagausgabe berichtet, gibt es seit Jahresbeginn eine genaue Regelung, wie die Beamten vorzugehen haben, um Unfälle zu verhindern, wenn eine Meldung über eine Falschfahrt bei einer Behörde eingeht.