Gütersloh. Spät ging am Montag das Licht im Saal 105 des Amtsgericht aus. Erst gegen 17.45 Uhr war klar, dass von der ursprünglichen Anklage gegen einen belgischen Busfahrer (49), der im Mai 2010 den Wahlkampftourbus der Partei Pro NRW lenkte, fast nichts übrig blieb. Aus dem Vorwurf der versuchten vorsätzlichen schweren Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde Nötigung – und 2.500 Euro Geldstrafe.
GÜTERSLOH 2.500 Euro Geldstrafe für Busfahrer wegen Nötigung
Abfuhr nach riskantem Manöver
08.11.2011 | Stand 08.11.2011, 00:28 Uhr