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Der Busfahrer setzt vor – und einige Gegendemonstranten springen zur Seite, um sich zu retten. - © FOTOS: RAIMUND VORNBÄUMEN
Der Busfahrer setzt vor – und einige Gegendemonstranten springen zur Seite, um sich zu retten. | © FOTOS: RAIMUND VORNBÄUMEN

GÜTERSLOH 2.500 Euro Geldstrafe für Busfahrer wegen Nötigung

Abfuhr nach riskantem Manöver

08.11.2011 | Stand 08.11.2011, 00:28 Uhr

Gütersloh. Spät ging am Montag das Licht im Saal 105 des Amtsgericht aus. Erst gegen 17.45 Uhr war klar, dass von der ursprünglichen Anklage gegen einen belgischen Busfahrer (49), der im Mai 2010 den Wahlkampftourbus der Partei Pro NRW lenkte, fast nichts übrig blieb. Aus dem Vorwurf der versuchten vorsätzlichen schweren Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde Nötigung – und 2.500 Euro Geldstrafe.