Bielefeld. Das Verwaltungsgericht Münster sieht keinen Grund, gegen den Bielefelder Zahnarzt Wolfgang Stute (64) ein berufsgerichtliches Verfahren zu eröffnen. Seine Äußerungen zur HIV-Erkrankung seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
BIELEFELD Streit um HIV-Äußerungen
Berufsgericht: Auch ein Arzt genießt Meinungsfreiheit
01.11.2011 | Stand 31.10.2011, 20:35 Uhr