
verweigerter DNA-Probe | © GÜTERSLOH
Gütersloh. 634 Tage nach der Tat hat die Staatsanwaltschaft im Mordfall Ingrid Amtenbrink endlich Anklage erhoben – allerdings nicht gegen den Täter, sondern gegen einen Mann, der sich geweigert hatte, eine DNA-Probe abzugeben. Dabei hat bereits ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Speichelprobe festgestellt.