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Gütersloh "Ein Muslim spült nicht ab"

Versicherung verweigert Zahlung an Unfallopfer wegen Glaubensrichtung

25.09.2010 | Stand 27.09.2010, 17:22 Uhr
Rechtsanwalt Martin Rother spricht von Beleidigung und Ehrverletzung.
Rechtsanwalt Martin Rother spricht von Beleidigung und Ehrverletzung.

Gütersloh. Bei Verkehrsunfällen verletzte Opfer können nicht nur Schadensersatz geltend machen. Sie dürfen auch Kosten für die Haushaltsführung in Rechnung stellen, sofern sie auf Hilfe angewiesen sind. Einem Gütersloher Rentner wurde der Ausgleich von einer Kölner Versicherung mit einem bislang wohl einzigartigen Argument verweigert: Er erhalte keinen Cent, schreibt die Versicherung, da er als Muslim prinzipiell keine Hausarbeit verrichte.