Paderborn. Sowohl auf dem privaten als auch auf dem Dienstcomputer des Staatsanwaltes waren kinderpornografische Darstellungen gefunden worden. Der skandalöse Vorfall liegt bereits neun Jahre zurück. Die Paderborner Staatsanwaltschaft leitete damals gegen den Beschuldigten ein Verfahren ein. Es wurde an die Detmolder Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese stellte das Verfahren im Juni 2002 gegen die Zahlung einer Geldauflage von 6.000 Euro ein. Das Düsseldorfer Justizministerium wurde seinerzeit über die Ermittlungen unterrichtet.