Frankfurt a.M. (epd). Die Deutsche Bahn muss nach einem Gerichtsurteil in ihren Kundengeschäften die Anrede ändern. Das Unternehmen müsse entweder auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ ganz verzichten oder weitere Anreden anbieten, damit sich auch Menschen angesprochen fühlen, die sich nicht als Mann oder Frau empfinden, befand der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag. (AZ: 9 U 92/20)
Nicht nur "Herr" oder "Frau" Nicht-binär: Deutsche Bahn muss Kundenanrede nach Gerichtsurteil ändern
Weil sie sich für den Ticketkauf als Mann oder Frau anreden lassen muss, hat eine Person die Deutsche Bahn verklagt. Nun urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass das Unternehmen dies bei Kundengeschäften in Zukunft ändern muss.
22.06.2022 | Stand 22.06.2022, 11:33 Uhr

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