Das Bundesverfassungsgericht äußert sich bis auf Weiteres nicht zu der Frage, ob die weitreichenden Corona-Maßnahmen in der Anfangszeit der Pandemie eine ausreichende gesetzliche Grundlage hatten. Die Verfassungsrichter in Thüringen hatten dazu eine Entscheidung aus Karlsruhe angefragt. Diese Vorlage erklärte der zuständige Erste Senat allerdings für unzulässig, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvN 1/21)
Pandemie Karlsruhe äußert sich nicht inhaltlich zu Corona-Verordnung
Waren die frühen Verordnungen zum Schutz gegen Corona 2020 überhaupt rechtens? Damit befassen sich Thüringer Richter auf Antrag der AfD. Rechtshilfe aus Karlsruhe bekommen sie dabei aber nicht.
17.11.2022 | Stand 17.11.2022, 21:01 Uhr
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