Die Bundesregierung muss den Bundestag in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik künftig deutlich mehr einbeziehen als bisher der Fall. Die Verpflichtung zur umfassenden und frühestmöglichen Unterrichtung in EU-Fragen gelte auch für diesen Bereich, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht Bundestag darf in der EU-Sicherheitspolitik mehr mitreden
26.10.2022 | Stand 17.11.2022, 11:34 Uhr
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