München - Im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen das Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtlichen Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit.
Kriminalität BGH hebt Urteil im «Wolfsmasken-Prozess» auf
09.05.2022 | Stand 09.05.2022, 13:12 Uhr
Vergewaltiger mit Wolfsmaske will Urteil anfechten

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