Berlin (AFP). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Corona-Pandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Es lehnte nach Angaben mehrere Beschwerden gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ab. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.
Klage abgewiesen Gericht bestätigt bundesweites Böller-Verkaufsverbot zu Silvester
Das Oberlandesgericht unterstreicht damit die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Krankenhäuser sollen durch die Regelung entlastet werden.
29.12.2021 | Stand 29.12.2021, 13:00 Uhr
Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Feuerwerk

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