Karlsruhe - Deutsche Ermittler dürfen auch in Zukunft ausländische Kriegsverbrecher jagen und in Deutschland vor Gericht bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil uneingeschränkt grünes Licht.
BGH-Urteil Ermittler dürfen weiter ausländische Kriegsverbrecher jagen
28.01.2021 | Stand 28.01.2021, 18:08 Uhr
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