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Paderborn Wenn ein Muslim in die katholische Schule geht

SPD Arbeitskreis Migration diskutiert Probleme

13.12.2012 , 09:00 Uhr

Paderborn. "Ich bin Muslim und sollte bei der Anmeldung meines Kindes in einer katholischen Grundschule unterschreiben, dass ich ausdrücklich wünsche, dass mein Kind nicht nur am katholischen Religionsunterricht, sondern auch an den Schulgottesdiensten teilnimmt." Mit dieser Erfahrung eines Vaters sah sich der Arbeitskreis Migration der Paderborner SPD konfrontiert, als er sich bei seinem jüngsten Treffen mit dem Anmeldeverfahren an Paderborner Bekenntnisschulen befasste. "Ich möchte mein Kind an der nächstliegenden Grundschule anmelden," begründete der Vater seinen Wunsch, "um ihm weite und damit gefährlichere Wege zu ersparen."

Und die nächstliegende Grundschule war in diesem Fall eine katholische Bekenntnisschule. Dieser Vater nahm damit eine Fragestellung auf, die in der letzten Komm-In-Konferenz bereits eine Rolle gespielt hatte. Wie von weiteren betroffenen Eltern im Arbeitskreis Migration berichtet wurde, gerieten nicht selten Eltern, die einer anderen Glaubensrichtung angehörten, in Gewissenskonflikte. Muslimische Eltern etwa, so der Vater eines Grundschulkindes, befänden sich in dem Zwiespalt, gegen ihre Überzeugung eine Erklärung zu unterschreiben oder alternativ mit dem Kind die nächste Gemeinschaftsschule aufsuchen zu müssen. Der Schulbesuch dort sei allerdings nur mit Bus und Auto zu bewerkstelligen. Außerdem würden die Kinder aus ihrem Viertel und den Freundeskreisen gerissen.

Martin Pantke, Mitglied des Schulausschusses, verwies auf die Gesetzeslage: "Landesverfassung und Schulgesetz garantieren die Rechte der Bekenntnisschulen und verpflichten diese, die Eltern auf die besondere Ausrichtung der Schule aufmerksam zu machen. Das Schulgesetz wiederum betont aber auch den Anspruch des Grundschulkindes auf Aufnahme in der nächstgelegenen Grundschule, getreu dem Motto ’kurze Beine, kurze Wege’." Pantke schlug vor, den Schulausschuss mit dieser Problematik zu befassen und dabei u.a. abzuklären, wessen Interesse es eigentlich sei, Eltern Verpflichtungen der genannten Art abzuverlangen. Es sei auch zu fragen, ob das Interesse des Kindes in den geschilderten Fällen hinreichend Berücksichtigung finde. Die Frage, so Pantke, gelte im übrigen nicht nur mit Blick auf Migrantenkinder, sondern ähnlich für alle Grundschulkinder nichtkatholischen Bekenntnisses.