Paderborn/Minden. Endet die Kostenübernahme-Verpflichtung eines Verwandten oder eines Arbeitgebers für einen syrischen Flüchtling, der damit legal nach Deutschland kommen konnte, wenn dieser später hier Asyl erhält? Ja, urteilte gestern die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden. Für die Unterhaltskosten sind dann die öffentlichen Stellen zuständig, solange dies notwendig ist. Der Bescheid des beklagten Jobcenters im Kreis Paderborn auf Kostenerstattung durch die Verwandten muss aufgehoben werden.
Paderborn/Minden Jobcenter Paderborn verliert Prozess gegen Flüchtlinge
Wenn Flüchtlinge als Asylanten anerkannt sind, haben sich frühere Unterhaltserklärungen von Verwandten erledigt
Hartmut Nolte
31.03.2016 , 06:00 Uhr
31.03.2016 , 06:00 Uhr