Kreis Minden-Lübbecke. Seit Dienstag gilt im Kreis Minden-Lübbecke wegen des Inzidenzwertes von mehr als 200 die 15-Kilometer-Regel. Wie der Kreis nun informiert ergibt sich innerhalb des Kreisgebiets keine Einschränkung für die Bürger. "Erst bei Verlassen des Kreisgebietes greift die 15-Kilometer-Beschränkung. Sie gilt dann ab der Grenze der jeweiligen Stadt oder Gemeinde", erklärt Sprecherin Sabine Ohnesorge.
Kreis Minden-Lübbecke 15-Kilometer-Regel greift erst beim Verlassen des Kreisgebiets
Der Kreis Minden-Lübbecke erklärt nun noch mal deutlicher die seit Dienstag geltende Regel. Warum die Landrätin erst auch Bedenken geäußert hat.
Online-Redaktion Nord
12.01.2021 | Stand 12.01.2021, 16:28 Uhr
12.01.2021 | Stand 12.01.2021, 16:28 Uhr