Hüllhorst/Minden. Folgenden Fall hat das Verwaltungsgericht Minden unter der Leitung von Einzelrichterin Michaela Eschenbach verhandeln müssen: Hauptgegenstand der Verhandlung war eine ehemalige Gaststätte, in der, trotz der Schließung, immer noch – teilweise auch in größerem Ausmaß – Feiern stattfanden.
Die „Waldterrasse" ist das, was man eine Traditionsgaststätte nennt. Unzählige Vereine haben dort ihre Jahreshauptversammlungen abgehalten, der Schützenverein hat hier einen Schießstand. Dann, vor einigen Jahren, das Aus. Das Lokal schließt seine Pforten. Einen Nachfolger, der das Geschäft übernehmen könnte, gibt es nicht.
Im Mai 2017 wird der Hüllhorster Rechtsanwalt K. Alleineigentümer des Gebäudes. Die Gaststätte will er nicht weiter führen, Feiern gibt es trotzdem. Mal treffen sich ein paar Leute, um Fernsehen zu gucken, mal findet eine größere Feier des Handballvereins statt. Er habe das so laufen lassen, erklärt der Rechtsanwalt vor Gericht. Die Leute hätten ihn gefragt, auch über den Kontakt zu dem Vorbesitzer. Mal feiert der Alt-Bürgermeister, dann der Handballverein. Dass es ab und an etwas lauter wird, dazu sagt er: „Früher, als es noch eine Gaststätte war, war viel mehr los".
"Früher war viel mehr los"
Die Nachbarn sind von den privaten Feiern weniger begeistert. Sie rufen mehrmals die Polizei, klagen über Lärmbelästigung und wildes Parken. Immer öfter muss eine Streife vor Ort nach dem Rechten schauen. Im Sommer 2018 schreitet der Kreis Minden-Lübbecke ein, ordnet eine Brandverhütungsschau an. Die Räume der ehemaligen Gaststätte werden untersucht, eine Nutzungsuntersagung angeordnet. Gegen diese Untersagung, er dürfe bestimmte Räume in dem Gebäude nicht für private Feiern nutzen, war K. vor Gericht gezogen.
K. habe damals erklärt, dass er keine Vermietung des Veranstaltungsraumes und keine Vermietung im Erdgeschoss anstrebe, sagt Ralf Bode vom Bau- und Planungsamt des Kreises. Bode spürte dem nach – im Internet. Bei einem örtlichen Magazin wird er fündig. Hier hat K. über einen längeren Zeitraum zahlreiche Anzeigen geschaltet. Das Angebot umfasst „Festivitäten aller Art" für acht bis 130 Personen, Abifeten, Hochzeiten und Silvesterpartys im „Atelier" oder im „Opium".
"Akutes Gefahrenpotential für die Bewohner"
Dabei waren die Probleme, die das Bauamt mit den Räumen hat, durchaus massiv. Fehlender Brandschutz, baurechtliche Fragen. Vor allem die Überbauung der Kegelbahn mit Holzspanplatten macht der Aufsicht zu schaffen. „Wir haben massive Nutzungsänderungen festgestellt sowie akutes Gefahrenpotenzial für die im Haus wohnenden Menschen", macht Bode vor Gericht deutlich. Der Kreis habe sich dann vor allem deshalb auf das Kellergeschoss fokussiert, „weil hier mit vielen Leuten gefeiert wurde und im Brandfall eine Katastrophe wahrscheinlich wäre".
Man habe verhindern wollen, „dass es zu unkontrollierten und unkontrollierbaren Veranstaltungen kommt, gerade auch mit Blick auf den Brandschutz". Anke Becker von der Bauaufsicht Hüllhorst wies noch einmal auf die Gefahr durch die Holzplatten über der Kegelbahn und auf die hohe Brandgefahr durch Polstergarnituren hin. Diese Teile müssten endgültig entfernt werden, forderte sie.
"Massive Nutzungsänderungen"
Für die festinstallierten Gegenstände wie die Theke kann sich Ralf Bode eine „Teillegalisierung" vorstellen. „Wenn Sie sagen, dass die beweglichen Teile rauskommen, sehe ich hier eine Möglichkeit für einen Kompromiss." Mit der Bauvoranfrage, die K. im September gestellt habe, sei er auf dem richtigen Weg.
Richterin Eschenbach macht K. noch einmal auf die Anzeigen aufmerksam, die er 2018 in dem Magazin annonciert hat. „Man kann schon sagen, dass Sie den streitgegenständlichen Bereich zur Vermietung annonciert haben. Dass es nicht zur Vermietung gekommen ist, ist unwesentlich. Laut Oberverwaltungsgericht reicht schon die Absicht einer Nutzung."
Sie habe versucht, deutlich zu machen, wohin die Reise gehe, so die Richterin zu dem Kläger. Natürlich könne er das Oberverwaltungsgericht anrufen, aber der Eilbeschluss des zweiten Senats, nach einem Eilantrag durch den Kläger, sei schon „recht deutlich" gewesen. Doch K. lässt sich nicht beirren und hält seine Klage aufrecht. Sobald ein Urteil ergeht, wird es den Parteien zugestellt.