Beschäftigte in der Alten-, Kranken- und Behindertenpflege müssen ab dem 15. März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus immunisiert sind. - © Thorsten Ulonska
Beschäftigte in der Alten-, Kranken- und Behindertenpflege müssen ab dem 15. März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus immunisiert sind. | © Thorsten Ulonska

NW Plus Logo Bad Oeynhausen Gesundheitswesen: Etwa 790 Personen ohne Impfnachweis in Minden-Lübbecke

Betroffene bekommen eine Nachfrist zum Nachweis von Coronaschutz. Zwei Helfer des Robert-Koch-Instituts unterstützen die Kreisverwaltung bei der Bearbeitung.

Ulf Hanke

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