Düsseldorf. Im Landtag tagt der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Versäumnissen der Behörden im Fall des schweren Kindesmissbrauchs von Lügde befasst, da wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm bekannt. Und die dreht sich exakt um die Fragen, mit denen sich der Untersuchungsausschuss in nahezu jeder Sitzung befasst – dem Versagen der Jugendämter. In Hamm bestätigt das OLG letztinstanzlich die Verurteilung einer Jugendamtsmitarbeiterin aus dem Sauerland zu 3.500 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen...
Kindeswohlgefährdung
Urteil: Untätigkeit von Mitarbeitern in Jugendämtern kann strafbar sein
Der Untersuchungsausschuss im Landtag zum Fall Lüdge tagt gerade, als das Oberlandesgericht Hamm ein eine überraschende Entscheidung bekannt gibt.

07.11.2020 | Stand 07.11.2020, 19:51 Uhr
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