Düsseldorf. Zwei Mitarbeiterinnen des niedersächsischen Jugendamtes Hameln-Pyrmont durften die Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zum Missbrauchsfall Lügde nicht vollständig verweigern. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag bestätigt. Gegen die Zeuginnen wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von je 150 Euro verhängt. Die beiden Mitarbeiterinnen hatten am 25. Mai erklärt, sie würden keine Fragen beantworten, weil ihnen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zustehe (nw.de berichtete mehrfach)...
Kindesmissbrauch in Lügde
Gericht entscheidet: Jugendamtsmitarbeiter müssen aussagen
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhängt Geldstrafen gegen die Aussageverweigerer aus Hameln. Im Untersuchungsausschuss treten derweil die schweren Versäumnisse der Polizei bei den Ermittlungen zu Tage.

22.08.2020 | Stand 22.08.2020, 11:17 Uhr
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