
Arzus Vater: Hätte er die
Tat verhindern können? | © Detmold
Detmold (lnw). Der Vater der getöteten Kurdin Arzu Özmen aus Detmold könnte auch dafür verurteilt werden, dass er den Mord nicht verhindert hat. Diesen rechtlichen Hinweis gab das Landgericht Detmold am zweiten Verhandlungstag. Angeklagt ist der 53 Jahre alte Vater wegen Anstiftung zum Mord. Von Anfang an war auch eine Beihilfe in Betracht gezogen worden. Am Mittwoch legte Richter Michael Reineke nach. Fendi Ö. müsse sich fragen lassen, ob er in der Tatnacht auf seine Kinder eingewirkt habe, Arzu nichts anzutun.