Verkehr im Kreis Höxter

Einsturzgefährdetes Haus: Straße an der B241 im Kreis Höxter wieder frei

Das unbewohnte Gebäude an der Bundesstraße zwischen Borgholz und Dalhausen ist so marode, dass das Dach kontrolliert eingedrückt wurde. Wer trägt die Kosten?

Dach und Giebel des maroden Hauses an der B241 wurde am Donnerstagvormittag eingedrückt und abgerissen. | © Simone Flörke

24.07.2025 | 25.07.2025, 12:26

Borgentreich-Borgholz. Es geht um „Gefahrenabwehr“: Die Untere Bauaufsichtsbehörde führt eine Sicherungsmaßnahme an einem einsturzgefährdeten Haus bei Borgholz am Kreuzungsbereich der B241 und der Dalhauser Straße durch, meldete der Kreis Höxter. Dafür wurde kurzfristig eine Vollsperrung der Dalhauser Straße und des angrenzenden Radweges an der B241 in diesem Bereich eingerichtet. Mittlerweile ist die Sperrung wieder aufgehoben.

Das betreffende Haus, auch bekannt als Baden-Bar, ist seit vielen Jahren unbewohnt. Die Ortskontrolle eines Statikers im Auftrag der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Höxter habe bestätigt, dass sich die bauliche Situation des Gebäudes weiter verschlechtert habe. Insbesondere die Standsicherheit der Dachkonstruktion sei nicht mehr gewährleistet. Auch aus der Bevölkerung habe es berechtigte Beschwerden über den Zustand des Gebäudes gegeben.

Deshalb sollte das Dach von einem Fachunternehmen kontrolliert eingedrückt und somit gesichert werden. „Da das Haus direkt an zwei viel befahrenen Straßen sowie neben einem bewohnten Gebäude steht und bei einem Einsturz eine unmittelbare Gefahr für Nachbarn oder Verkehrsteilnehmer bestehen würde, ist diese Maßnahme unverzüglich erforderlich“, erklärt Birte Peterschröder, Leiterin der Abteilung Bauen und Planen des Kreises Höxter.

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Kosten trägt der Hauseigentümer

Der Bagger rollte am Donnerstagmorgen an. Jetzt fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, warum im Zuge der Arbeiten nicht direkt das ganze Haus abgerissen wurde. „Als Untere Bauaufsichtsbehörde sind wir in diesem Fall für die Abwehr einer konkreten Gefahr verantwortlich, die von der instabilen Dachkonstruktion ausgegangen ist“ erklärt Peterschröder. Diese Gefahr sei durch die Arbeiten abgewendet worden. Alles Weitere liege in der Verantwortung des Eigentürmers.

Im vorliegenden Fall sei im Rahmen der Gefahrenabwehr eine sogenannte Ersatzvornahme durchgeführt worden. „Von dem Gebäude ging eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, jedoch war der Eigentümer als Verantwortlicher für die Gefahrenbeseitigung nicht erreichbar. Die Ersatzvornahme bedeutet, dass die Kosten der durchgeführten Arbeiten vom Hauseigentümer zu tragen sind“, so Abteilungsleiterin Peterschröder.