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Erwin Nowak (r.) überreicht Käsespezialitäten aus Nieheim an Dr. Hans-Jürgen Grasemann. Zudem bedanken sich die CDU-Vorstands- Mitglieder Karin Rosemann, Bertwin Kühlmann und Dieter Legge (v. l.). - © FOTO: HEIKO BULK
Erwin Nowak (r.) überreicht Käsespezialitäten aus Nieheim an Dr. Hans-Jürgen Grasemann. Zudem bedanken sich die CDU-Vorstands- Mitglieder Karin Rosemann, Bertwin Kühlmann und Dieter Legge (v. l.). | © FOTO: HEIKO BULK

Bad Driburg Vortrag über den Unrechtsstaat

Dr. Hans-Jürgen Grasemann referiert über die Verbrechen in der DDR

07.06.2013 , 11:35 Uhr

Bad Driburg (nw). In der Veranstaltungsreihe "Die Aufarbeitung des SED-Unrechts in Deutschland" hat Dr. Hans-Jürgen Grasemann vor den Mitgliedern der CDU Stadtverbände aus Bad Driburg und Nieheim referiert. Grasemann war bis 1994 stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter.

Hier dokumentierte er die Verbrechen des DDR-Regimes. Grasemann verdeutlichte zunächst den Unterschied des Rechtsstaates der Bundesrepublik und des Unrechtsstaates Deutsche Demokratische Republik. "Ein Rechtsstaat muss sich treu bleiben", so Grasemann, "deshalb urteilen vom Staat eingesetzte Richter nach den Verfassungsgrundrechten des Landes". Meinungsfreiheit und -äußerungen sowie die Chancengleichheit des Grundgesetzes seien die Privilegien in modernen Gesellschaften. Vom Volk gewählte Parteien agieren und walten in einem demokratischen Staat.

Von permanenten Menschenrechtsverletzungen in der damaligen DDR berichtete der promovierte Jurist. Es handele sich um ein Regime, das nicht legitimiert war. "In einem Einparteiensystem mit der SED ging man nicht wählen, sondern einen Wahlzettel falten", so zitierte Grasemann den Volksmund in der DDR. Verfassungsgrundrechte und Meinungsfreiheit in der Diktatur seien tabu gewesen, eingesetzte Richter urteilten willkürlich. Politische Meinungen waren prekär im Arbeiter- und Bauernstaat. Manche persönlichen Äußerungen wurden bereits als Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeiten ausgelegt und führten zu Verurteilungen.

Das Resultat waren nach den Schätzungen Grasemanns über 250.000 politische Inhaftierte in DDR-Gefängnissen. Zudem seien über 75.000 Bürger wegen versuchter Republik-Flucht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt und eingesperrt worden. Als dramatisch bezeichnete Grasemann all die Fluchtversuche, bei denen Menschen starben oder schwer verletzt wurden.

Nach der Wiedervereinigung mussten sich etliche Tatverdächtige aus der Ex-DDR vor bundesdeutschen Justizbehörden verantworten. Zur Rechtsprechung diente das damalige DDR-Recht als Entscheidungsgrundlage. "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich in der Ex-DDR bestimmt war", so Grasemann, "das führte dazu, das mildes Recht vor härterem Recht angewendet werden musste".