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Vorsorge treffen ist wichtig: Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer am Schreibtisch in seiner Kanzlei in Spenge. - © Benedikt Schülter
Vorsorge treffen ist wichtig: Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer am Schreibtisch in seiner Kanzlei in Spenge. | © Benedikt Schülter

Enger Was mit Daten im Netz nach einem Todesfall passiert

Fachanwalt rät, digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln

Benedikt Schülter
12.10.2016 | Stand 12.10.2016, 16:40 Uhr

Herr Niemeyer, Sie sprechen von einem digitalen Nachlass. Was meinen Sie denn damit genau?
Niemeyer: Das sind sämtliche, zu Lebzeiten gespeicherte Daten beispielsweise auf Festplatten oder bei "Clouddiensten". Dazu gehören auch Vertragsbeziehungen zu E-Mail-Providern, wie beispielsweise Yahoo, Web.de oder Google. Aber auch die Zugänge zu den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Hinzu kommen natürlich die Spuren, die ich in Foren hinterlasse, Fotos, die ich gespeichert habe, und Videos, die ich hochgeladen habe. Nicht zu vergessen die Onlinekonten bei Amazon, Paypal oder meiner Bank.