Herr Niemeyer, Sie sprechen von einem digitalen Nachlass. Was meinen Sie denn damit genau?
Niemeyer: Das sind sämtliche, zu Lebzeiten gespeicherte Daten beispielsweise auf Festplatten oder bei "Clouddiensten". Dazu gehören auch Vertragsbeziehungen zu E-Mail-Providern, wie beispielsweise Yahoo, Web.de oder Google. Aber auch die Zugänge zu den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Hinzu kommen natürlich die Spuren, die ich in Foren hinterlasse, Fotos, die ich gespeichert habe, und Videos, die ich hochgeladen habe. Nicht zu vergessen die Onlinekonten bei Amazon, Paypal oder meiner Bank.
Enger Was mit Daten im Netz nach einem Todesfall passiert
Fachanwalt rät, digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln

12.10.2016 | Stand 12.10.2016, 16:40 Uhr