Kreis Herford. Am Freitag, 23. April, ist das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die neuen Maßnahmen gelten ab Samstag, 24. April – zunächst bis spätestens 30. Juni. Es gelten bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen. Die Notbremse richtet sich nach der 7-Tages-Inzidenz im Kreis, sobald sie an drei Tagen hintereinander über dem jeweils vorgeschriebenen Höchstwert liegt. Es gelten dann ab dem übernächsten Tag die abgestimmten Regelungen.
Kreis Herford So wirkt sich die Notbremse des Bundes auf den Kreis Herford aus
Die Ausgangsbeschränkung gilt ab Samstag, Schulen bleiben vorläufig auf. Auch Geschäfte können zunächst eingeschränkt geöffnet bleiben.

24.04.2021 | Stand 24.04.2021, 11:26 Uhr



Weitere Lockerungen für den Kreis Herford ab Mittwoch


