Kassel/Herford (epd). Hartz-IV-Bezieher mit einem großen Eigenheim müssen Arbeitslosengeld II nicht in jedem Fall zurückzahlen. Bei einem voraussichtlich nur kurzen Hartz-IV-Bezug müssen sie das Haus nicht verkaufen, weil dies eine besondere Härte darstellen kann, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte. Das Jobcenter muss die Hilfeleistungen als Zuschuss gewähren und nicht als Darlehen (AZ: B 14 AS 30/16 R).
Herford Mann aus dem Kreis Herford darf trotz Hartz IV sein Haus behalten
Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel
30.08.2017 | Stand 30.08.2017, 17:06 Uhr