Verl/Bielefeld/Karlsruhe. Es war ein schauriges Verbrechen: Ein 41 Jahre alter Mann aus Verl war im April dieses Jahres vom Bielefelder Landgericht wegen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Revision des Angeklagten verworfen.
Ursprünglich war Jerzy D. lediglich wegen des Verdachts des Totschlags angeklagt gewesen. Doch dann verlas sein Verteidiger Martin Rother am dritten Verhandlungstag vor dem Bielefelder Landgericht eine schriftliche Erklärung seines Mandanten.
In dieser hieß es, Jerzy D. – der ebenso wie das spätere Opfer der Trinker-Szene zugehörig war – habe in bereits erheblich alkoholisierten Zustand mit dem 61-jährigen L. in seiner Wohnung getrunken. Aus nicht geklärten Gründen kam es laut D. irgendwann zu einer körperlichen Auseinandersetzung der Männer, in deren Verlauf der 61-Jährige zu Boden geschlagen wurde.
Die Leiche zerteilte Jerzy D. mit einem Styropormesser
Zu diesem Zeitpunkt habe L. noch gelebt, so die damalige Erklärung des Verlers, doch sei er sich in dem Moment über die Konsequenzen klar geworden: „Da habe ich ihn mit einem Fahrradakku totgeschlagen.“ Zunächst, so Jerzy D., habe die Leiche im Nachgang drei Tage lang auf dem blutverschmierten Boden gelegen, bevor er den Körper gewaschen, mit einem Styropormesser zerteilt und in seiner Tiefkühltruhe deponiert habe.
Nunmehr ging die Staatsanwaltschaft nicht mehr von einem Totschlagsdelikt, sondern von einem vollendeten Mord aus, sah Staatsanwältin Claudia Bosse doch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt an. Die X. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Christoph Meiring folgte ihrem Antrag und verurteilte Jerzy D. am 4. April dieses Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
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Der Verler und sein Verteidiger Martin Rother legten Rechtsmittel beim BGH ein. Die Karlsruher Richter haben die Revision des Angeklagten nun jedoch verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.