Schloß Holte-Stukenbrock. Christiane W. hat ihren Termin beim Facharzt verpasst. Sie hatte ihn vor Monaten mit der Praxis vereinbart und jetzt schlichtweg vergessen. In Erinnerung kam ihr dieser Termin erst, als eine Rechnung in der Post war. Sie soll ein Ausfallhonorar zahlen. Auf Facebook hat sie um Rat gebeten – und die NW hat recherchiert. Ein Fazit: Eine einheitliche Rechtssprechung zur Versäumnisstrafe gibt es nicht.
Schloß Holte-Stukenbrock Strafe für verpassten Arzttermin
Eine Patientin muss bezahlen, weil sie ihren Termin beim Facharzt vergessen hat. Eine einheitliche Regelung für eine Versäumnisstrafe gibt es nicht. Patienten sollten genau durchlesen, was sie unterschreiben.

21.11.2019 | Stand 30.06.2022, 16:07 Uhr



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