Rheda-Wiedenbrück. Was wiegt schwerer in Corona-Zeiten? Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 des Grundgesetzes) oder das Demonstrationsrecht (geregelt in Artikel 8 zur Versammlungsfreiheit)? Im vorliegenden Fall entschied die Stadt Rheda-Wiedenbrück zugunsten des Demonstrationsrechts. Deshalb durften am Samstagvormittag zwei Aktivistinnen vom Gütersloher Vereins "fairleben GT" und der internationalen Tierrechte-Bewegung "The Save Movement" vor dem Tönnies Fleischwerk demonstrieren und auf Zusammenhänge zwischen der ...
Rheda-Wiedenbrück
Ungewöhnliche Demo vor Tönnies-Werk in Rheda-Wiedenbrück erlaubt
Zwei Demonstrantinnen dürfen unter strengen Auflagen ihren Protest durchführen. Sie sagen: "Der Fleischkonsum ist maßgeblich für die Entstehung neuer Infektionskrankheiten verantwortlich."
Rainer Stephan
18.04.2020 | Stand 18.04.2020, 15:03 Uhr
18.04.2020 | Stand 18.04.2020, 15:03 Uhr
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